LS Redundanz (AEO)
2. Redundanz zu anderen Sicherheitsprogrammen (AEO)
- Die im Rahmen des vorzulegenden Sicherheitsprogramms zu erbringenden Inhalte entsprechen teilweise den Inhalten des Pkt. 5 des AEO-Fragenkatalogs (Modul Sicherheit); gehen in Umfang und Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen jedoch teilweise deutlich weiter.
- Die VO (EG) 300/2008 beinhaltet die „Kann“-Bestimmung einer Anerkennung anderer Sicherheitszertifikate, wie z.B. des AEO-F Status durch die prüfende Behörde.
- In der betrieblichen Praxis kann das bedeuten, dass das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) den Antrag auf Zulassung als Bekannter Versender nur auf Grundlage des vorgelegten Sicherheitsprogramms prüft und von einem Vor-Ort Audit absieht.
- Für AEO-F zertifizierte Unternehmen kommt der professionellen Erstellung und Umsetzung des Luftsicherheitsprogramms besondere Bedeutung zu, um ggf. in den Genuss dieser „Kann“-Bestimmung zu kommen.
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