LS Rechtliche Grundlagen
1. Rechtliche Grundlagen des Bekannten Versenders
- Wichtigste rechtliche Grundlage für den Bekannten Versender ist die VO (EG) 300/2008, die die zuvor relevante VO (EG) 2320/2002 zum 29.04.2010 ersetzt hat.
- Die VO (EG) Nr. 820/2008 als Durchführungsverordnung zur 300/2008, regelt die Durchführung der gemeinsamen grundlegenden Normen für die Luftsicherheit. Die 820/2008 hat im August 2008 die VO (EG) Nr. 622/2003 einschließlich ihrer 14 Änderungsverordnungen abgelöst.
- Die Luftsicherheitsschulungsverordnung (kurz: LuftSiSchulV) regelt die Schulung von Sicherheitspersonal und Luftfrachtsicherheits-Kontrollkräften.
- Die Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (kurz: LuftSiZÜV) regelt die Details der notwendigen Sicherheitsüber- prüfungen von Personal nach §7 LuftSiG. In der Regel sind dies im Unternehmen der Luftfrachtsicherheitsbeauftragte und dessen Stellvertreter.
- Die Luftsicherheits-Gebührenverordnung (kurz: LuftSiGebV) regelt die Höhe der anfallenden Gebühren für Leistungen staatlicher Behörden im Zusammenhang mit dem Thema Luftsicherheit.
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